Erbenermittlung, was ist das eigentlich?

Die Erbenermittlung beschäftigt sich mit dem Auffinden von unbekannten Erben in Nachlassangelegenheiten. Dazu wird Schritt für Schritt ein "Stammbaum" des Verstorbenen erarbeitet, wozu umfangreiche Recherchen notwendig sind, welche letztlich zum Auffinden von Erben führen.

 

Von wem kann ich eigentlich erben?

Erben kann eigentlich jeder. Jedoch nur, außer testamentarisch, von mit ihm verwandten Personen. Die genaue Erbfolge ist im BGB §1924 ff. geregelt.

 

Wie hoch ist das von mir zu zahlende Honorar?

Das an uns zu zahlende Honorar beträgt in der Regel 30% des Nachlasswertes. Darin auch enthalten sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Gebühren für Urkunden, die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für den von der Erbenermittlung einbezogenen Rechtsanwalt.

 

Ist das der branchenübliche Satz?

Ja, er liegt zwischen 20% und 40% Prozent.

 

Kann ich Schulden erben?

Nein, denn im Falle eines verschuldeten Nachlasses können Sie das Erbe ausschlagen.