Woher bekommen wir unsere Fälle bzw. wer beauftragt uns mit den Ermittlungen?

Nachlasspfleger


Kann das Nachlassgericht die direkten Angehörigen (Erben) eines Verstorbenen nicht finden, wird ein Nachlasspfleger eingesetzt. Zu dessen Wirkungskreis gehört auch die Erbenermittlung. Dazu kann er in komplizierten Fällen einen Erbenermittler hinzuziehen.

 

Öffentliche Aufforderungen


In der öffentlichen Aufforderung ( z.B. in Tageszeitungen oder als Aushang im Amtsgericht ) werden mögliche Erben aufgefordert ihr Erbrecht geltend zu machen. Mit Hilfe der enthaltenen Informationen beginnt der Erbenermittler dann seine Suche nach den Erben.

 

Rechtsanwälte/Immobilienbüros


Geht es um den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien und sind die Eigentümer nicht oder nur teilweise bekannt, kann ein Erbenermittler zu deren Feststellung beauftragt werden.

 

Erben/Miterben


Zur Vervollständigung der Angaben für einen Erbscheinsantrag und zur Ermittlung eventueller weiterer Miterben kann ein Erbenermittler einbezogen werden.